Aufsicht.
Die fachliche Aufsicht über den Burghof liegt bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich im Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB). Das AJB erteilt die Betriebsbewilligung und legt den Stellenplan fest. Die Aufsicht über die Ausbildungsbetriebe obliegt der Abteilung Betriebliche Bildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA). Daneben überprüft das Bundesamt für Justiz (BJ) im Burghof regelmässig, ob die Anerkennungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Die Aufsicht über die Stiftung zkj nimmt die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) wahr. Eine Revisionsstelle gemäss Art. 83a ZGB überprüft die Buchführung und die Jahresrechnung der Stiftung, aktuell hat die KPMG dieses Mandat inne. Die Betriebsrechnungen und die Revisionsberichte der letzten zehn Jahre können auf der Homepage der Stiftung eingesehen werden www.zkj.ch/publikationen/geschaeftsbericht