Anerkennung.
Im Bereich der Jugendhilfe (ZGB, JStG und Privat) ist die Institution vom Bundesamt für Justiz und in der Interkantonalen Vereinbarung Sozialer Einrichtungen (IVSE) anerkannt.
Im Bereich der Jugendhilfe (ZGB, JStG und Privat) ist die Institution vom Bundesamt für Justiz und in der Interkantonalen Vereinbarung Sozialer Einrichtungen (IVSE) anerkannt.