Aufnahme.
Der Burghof nimmt männliche Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 20 Jahren auf. Bei ihnen besteht eine Doppelindikation sowohl für stationäres Wohnen als auch für stationäre Ausbildungs- und Berufsabklärungsangebote.
Ablauf der Aufnahme
- Telefonische (044 854 84 84) oder schriftliche Anfrage (info.burghof@zkj.ch)
- Vorstellungsgespräch (Indikationsgespräch)
- Entscheid über weiteres Vorgehen
- Eintrittsunterlagen, Vorberichte
- Definitiver Eintritt
Grundlagen für eine Einweisung sind:
- strafrechtlich (JStGB oder StGB)
- zivilrechtlich (ZGB)
- freiwillig
Einweisende Behörden sind häufig
- Jugendanwaltschaften
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
- Kinder- und Jugendhilfezentren (KJZ)
- Schulpsychologische Dienste
- IV-Stellen
- Andere Fachstellen für Sozialhilfe